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Informationen zum Einbürgerungstest

Seit dem 1. September 2008 gibt es den neuen Einbürgerungstest. Er besteht aus einem Fragebogen mit 33 Fragen. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Sie haben eine Stunde Zeit, um die 33 Fragen zu beantworten. Wenn Sie mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Bei den Prüfstellen können Sie sich zum Test anmelden.

Hinweis:
Bitte achten Sie auf versteckte Kostenfallen auf privaten Internetseiten, die ebenfalls Angebote zur Vorbereitung auf den Einbürgerungs- oder Orientierungskurstest bereithalten. Oft ist der Hinweis auf eine kostenpflichtige Nutzung im Kleingedruckten am Seitenrand oder Seitenende versteckt. Insbesondere wenn Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, lesen Sie bitte zunächst aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Angebote Ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen erhalten, informieren Sie sich bei einer Verbraucherschutzzentrale zum weiteren Verfahren.
Die Nutzung des Online-Testcenters des Bundesamtes ist selbstverständlich kostenfrei. Alle Testfragen entsprechen den vom Bundesministerium des Innern zugelassenen Aufgabenkatalogen. Das Bundesamt übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Internetseiten Dritter.

Wer muss den Einbürgerungstest machen?


Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen.
Ausnahmen:

  • Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
  • Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.

Bei Fragen helfen Ihnen die örtlichen Einbürgerungsbehörden.

Wie sieht der Test aus?

Bei der Prüfung bekommen Sie einen Bogen mit 33 Fragen. Sie haben sechzig Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Einen Überblick über alle für den Test wichtigen Themen bieten der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen und das verbindliche Rahmencurriculum für den Einbürgerungskurs.

Mustertest

Der Mustertestbogen zeigt, wie die Testfragebögen aussehen. Er enthält 30 bundesweite Testfragen und drei länderspezifische Fragen am Beispiel des Landes Berlin. Der Mustertest ist genauso schwierig, wie die richtige Prüfung. Am Tag der Prüfung bekommen Sie einen eigenen Testbogen mit 33 Fragen. Selbstverständlich sind alle Testbögen gleich schwierig. Eine Übersicht über alle Fragen des Einbürgerungstests bieten der Gesamtfragenkatalog und der länderspezifische Fragenkatalog auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern.

Interaktiver Mustertest

Wenn Sie probeweise den Mustertestbogen ausfüllen möchten, können Sie das auch online tun. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anzeigen lassen.

Interaktiver Fragenkatalog

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt Ihnen hier alle für den Einbürgerungstest zugelassenen Fragen online zur Verfügung. Sie können sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog online bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Anwort angezeigt. Der Test besteht aus 310 Fragen, davon 300 allgemeinen Fragen und 10 Fragen zu den Bundesländern.

Wo kann ich den Einbürgerungstest machen?

Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft bei den örtlichen Einbürgerungsbehörden beantragen. Die Einbürgerungsbehörde sagt Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. Hier erfahren Sie auch, ob Sie einen Einbürgerungstest machen müssen. Wenn die einen Einbürgerungstest machen machen müssen, erhalten Sie auch Informationen über die örtlichen Prüfstellen. Seit 1. September 2008 können Sie sich bei einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Prüfstelle zum Test anmelden. Die Teilnahme kostet 25 Euro. Bitte bringen Sie am Tag der Prüfung ein gültiges Ausweisdokument mit.

Wie läuft die Prüfung ab?

Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen. Sie haben sechzig Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung später zentral ausgewertet. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis. Wenn Sie mindestens 17 richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden. Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.

Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?

Die Bundesländer bieten Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie in den örtlichen Einbürgerungsbehörden. Für die Kurse ist ein verbindlicher Lehrplan vorgeschrieben, der einen Überblick über die zu behandelnden Themen bietet.


Wenn Sie für die Einbürgerung noch ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das Zertifikat Deutsch erwerben. Teil des Integrationskurses ist ein 45-stündiger Orientierungskurs, der auch viele Themen des Einbürgerungstests behandelt.


Wenn Sie Fragen haben, helfen Ihnen die zuständigen Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gerne weiter. Informationsmaterial zu den Themen für den Einbürgerungstest bekommen Sie auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung beziehungsweise bei den Landeszentralen für politische Bildung.

Übersicht der Prüfstellen in den Bundesländern

Prüfstellen in Baden-Württemberg, Liste (PDF, 51 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Bayern, Liste (PDF, 127 KB, barrierefrei)

Prüfstellen in Berlin, Liste (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Brandenburg, Liste (PDF, 39 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Bremen, Liste (PDF, 22 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Hamburg, Liste (PDF, 23 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Hessen, Liste (PDF, 49 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Mecklenburg-Vorpommern, Liste (PDF, 35 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Niedersachsen, Liste (PDF, 83 KB, barrierefrei)

Prüfstellen in Nordrhein-Westfalen, Liste (PDF, 170 KB, barrierefrei)

Prüfstellen in Rheinland-Pfalz, Liste (PDF, 56 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen im Saarland, Liste (PDF, 33 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Sachsen, Liste (PDF, 39 KB, barrierefrei)

Prüfstellen in Sachsen-Anhalt, Liste (PDF, 36 KB, barrierefrei)

Prüfstellen in Schleswig-Holstein, Liste (PDF, 22 KB, nicht barrierefrei)

Prüfstellen in Thüringen, Liste (PDF, 35 KB, barrierefrei)


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