Bürgerservice
Der Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beantwortet Ihre Fragen rund um das Zuwanderungsgesetz, falls Sie trotz der zahlreichen Beratungsangebote an Ihrem Wohnort einmal nicht ausreichend informiert sein sollten.
Sie erreichen den Bürgerservice unter der Telefonnummer 0911 943-6390
von Montag bis Freitag:
- 09:00 – 12:00 Uhr.
Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann. Für die Beantwortung aufenthaltsrechtlicher Fragen ist die Ausländerbehörde zuständig. Für Auskünfte zum Arbeitsrecht wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit. Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen.
Kontakt zum Bürgerservice
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